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Sanierungskosten sind nicht automatisch Wertminderung

Wie Modernisierungsstau, Bauschäden und Vorteilsausgleich sachgerecht berücksichtigt werden

Kurzantwort

Bei älteren Gebäuden können die tatsächlichen Sanierungs- und Modernisierungskosten deutlich höher sein als die am Markt wirksame Wertminderung.

Der Grund: Ein Teil der Maßnahmen beseitigt nicht nur Schäden, sondern führt gleichzeitig zu:

  • höherem Ausstattungsstandard,
  • besserer energetischer Qualität,
  • längerer Restnutzungsdauer,
  • höherer Gebrauchstauglichkeit,
  • besserer Vermietbarkeit.

Deshalb gilt: Sanierungskosten ≠ automatisch Wertminderung.

Im Gutachten wurden tatsächliche Sanierungs- und Modernisierungskosten von rund 212.000 bis 342.000 € geschätzt. Als mittlerer Kostenansatz wurden rund 275.000 € angesetzt. Der wertrelevante Abzug wurde dagegen nur mit 170.000 € berücksichtigt.

Warum nicht 275.000 € abziehen?

Weil sonst mehrere Effekte doppelt berücksichtigt würden. Der Zustand des Gebäudes war bereits enthalten in:

  • der Restnutzungsdauer,
  • dem reduzierten Mietansatz,
  • dem Ausstattungsstandard,
  • der eingeschränkten Marktgängigkeit.

Zusätzlich führen einige Sanierungsmaßnahmen zu einer echten Verbesserung des Gebäudes. Das ist der sogenannte Vorteilsausgleich.

Typische Maßnahmen mit nur teilweiser Wertwirkung

Zum Beispiel:

  • neues Bad
  • neue Elektroinstallation
  • bessere Dämmung
  • energetische Dachsanierung
  • neue Grundrissgestaltung
  • moderne Oberflächen

Die Kosten können vollständig anfallen, aber der Markt ersetzt dem Verkäufer nicht automatisch jeden investierten Euro.

Prüffrage

Würde ein Käufer den vollständigen Betrag der Maßnahme vom Kaufpreis abziehen? Wenn nein, ist der Kostenansatz nicht identisch mit der Wertminderung.